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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

 

1.      Allgemeines / Geltungsbereich
(a) Alle Rechtsgeschäfte mit den Kunden der MeDaKom GmbH, insbesondere Verträge über Lieferungen, kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen zustande, soweit diese für eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgen. Durch Annahme der Lieferung oder Leistung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.
(b) Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden wird von der MeDaKom GmbH widersprochen, soweit die MeDaKom GmbH diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Bedingungen der MeDaKom GmbH gelten auch für die Fälle, in denen die MeDaKom GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des Kunden ausgeführt hat.

 

2.      Angebot / Vertragsabschluss
(a) Die Angebote der MeDaKom GmbH sind – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – bis Vertragsschluss stets unverbindlich und freibleibend. Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der MeDaKom GmbH, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande.
3. Preise / Zahlung / Verzug
(b) Die Preise sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, reine Nettopreise in Euro und verstehen sich ohne Kosten für Fracht, Transport, Versicherung, Verpackung und den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere der gesetzlich gültigen MwSt.
(c) Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der in den Rechnungen der MeDaKom GmbH angegebenen Zahlungsfristen zu leisten. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn diese von der MeDaKom GmbH in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug vereinbarter Skonti ist in jedem Fall nur unter der Bedingung zulässig, dass der Kunde nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Von der MeDaKom GmbH dem Kunden eingeräumte oder vereinbarte Zahlungsziele kann die MeDaKom GmbH jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
(d) Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt der MeDaKom GmbH vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen der MeDaKom GmbH aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig.

 

3.      Aufrechnung / Zurückbehaltung
(a) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(b) Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Zurückbehaltenerechte des Kunden, wenn diese nicht auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

 

4.      Lieferung / Versand
(a) Lieferungen erfolgen ab Lager Stuhr auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die MeDaKom GmbH ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus zu liefern. Die jeweiligen Bedingungen gelten dann entsprechend. Teillieferungen und Teilleistungen durch die MeDaKom GmbH sind zulässig.
(b) Unvorhergesehene Leistungshindernisse, auch bei den Vorlieferanten, hat die MeDaKom GmbH nicht zu vertreten und berechtigen die MeDaKom GmbH, Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben und Liefertermine angemessen zu verlängern. Die MeDaKom GmbH ist nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Eigenbelieferung zur Leistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für das Risiko der Beschaffung. Dies gilt auch im Fall des bereits eingetretenen Lieferverzuges.
(c) Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Ausdrücklich vereinbarte Liefertermine gelten mit Anzeige der Versandbereitschaft und bei Versendung der Ware als eingehalten.

(d) Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart durch die MeDaKom GmbH ohne Haftung für billigste Verfrachtung.

(e) Transportverpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden von der MeDaKom GmbH nicht von ihren gewerblichen Kunden zurück genommen, ausgenommen sind Paletten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, für eine Entsorgung der Transportverpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

 

5.      Eigentumsvorbehalt / Sicherung
(a) Die MeDaKom GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis ihre sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der MeDaKom GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, an der sich die MeDaKom GmbH das Eigentum vorbehält, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn der Kunde der MeDaKom GmbH hiermit und schon jetzt alle bestehenden und zukünftigen Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages abtritt, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden jedoch nicht gestattet. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum der MeDaKom GmbH stehen, veräußert, so erfolgte die Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung für die MeDaKom GmbH und der Kunde tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Rechnungsendbetrages an die MeDaKom GmbH ab. 

(f) Die MeDaKom GmbH ist jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages, berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen der MeDaKom GmbH hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
(g) Bei Zahlungsschwierigkeiten sichert der Käufer zu, selbst den Antrag zur Aussonderung zu beantragen.

 

6.      Gewährleistung / Verjährung
(a) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen wie im Vorfeld kommuniziert. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der MeDaKom GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, kann die MeDaKom GmbH keine Gewährleistung übernehmen. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die MeDaKom GmbH zudem befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder Dritte vorgenommen worden sind.

 

7.      Rückgaben / Rücksendungen
(a) Von der MeDaKom GmbH gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die MeDaKom GmbH zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt und vollständig sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Zubehör, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.).
(b) Zurückgenommene Ware wird abzüglich 3% (mindestens 15,- Euro) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Alle Rücksendungen an die MeDaKom GmbH, die nach der Zustimmung durch die MeDaKom GmbH vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Dies gilt auch für den zufälligen Untergang der Ware. Die Sendungen müssen die MeDaKom GmbH frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z. B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.

 

8.      Schadenersatz bei Nichtabnahme
(a) Nimmt der Kunde vertragswidrig die Ware nicht ab, so haftet er der MeDaKom GmbH für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 15 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren Schadens vereinbart. Die MeDaKom GmbH hat das Recht, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.
(b) Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

 

9.      Datenschutz
Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§ 28, 34 Bundesdatenschutzgesetz EDV-mäßig gespeichert.

 

10.   Verschiedenes / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
(a) Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.
(b) Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die MeDaKom GmbH. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
(c) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und über die Entstehung und Wirksamkeit dieses Verhältnisses ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist der Gerichtsstand, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Walsrode, Sitz der MeDaKom GmbH. Die MeDaKom GmbH ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist Walsrode. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Wiener UN Übereinkommens vom 11.04.1980.

 

11.   Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn die Ware vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflicht gem 312 c Abs. 2 BGB i.v.m. §1 Abs. 1, 2. und 4 BGB infoV und § 312 e Abs. 1S. 1BGB i.v.m. §3 BGB InfoV und auch nicht bevor der Kaufvertrag durch unsere Bestätigung für Sie binden geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an die MeDaKom GmbH, Weizenweg 20, 28816 Stuhr.

 

 

 

MeDaKom GmbH, Version: Mai/2018

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